Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an der nachstehenden genannten Veranstaltung zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem Veranstalter. Weitere Informationen zu der Veranstaltung sind auf der angegebenen Website zu finden. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt den Erwerb einer Teilnahmeberechtigung gemäß nachfolgenden Konditionen voraus. Für die Nutzung der Ticketing-Plattform gelten gesonderte Nutzungsbedingungen.

Veranstalter: Alexander Herrmann
Zeit: Samstag/Sonntag, 25.-26.04.2026
Ort: WEIT.VORN, Friedrichstraße 28, 34117 Kassel
Website: https://www.hackathon-kassel.de

1. Definitionen

Im Sinne dieser Teilnahmebedingungen bezeichnet:

1.1„Account“ das für die Nutzung der Ticketing-Plattform erforderliche Nutzerkonto;

1.2 „Event“ die vom Veranstalter angebotene Veranstaltung einschließlich etwaiger Programmbestandteile wie Workshops, Vorträge, Mentoring, Pitching, Jurybewertung und Rahmenprogramm;

1.3 „Veranstalter“ den angegebenen Veranstalter als Anbieter und alleinigen Vertragspartner der Teilnehmer in Bezug auf das Event;

1.4 „Teilnehmer“ jede natürliche Person, die für das Event ein Ticket bucht, erwirbt oder nutzt oder sonst an dem Event teilnimmt oder teilnehmen möchte;

1.5 „Teilnahmevertrag“ die rechtsverbindliche Teilnahmevereinbarung gemäß diesen Teilnahmebedingungen zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem Veranstalter.

1.6 „Ticket“ die dem Teilnehmer gemäß diesem Vertrag erteilte Teilnahmeberechtigung für das Event;

1.7 „Ticketing-Plattform“ die vom Veranstalter zur Registrierung, Buchung, Zahlungsabwicklung und Ticketbereitstellung eingesetzte digitale Infrastruktur.

2. Geltungsbereich

2.1 Veranstaltung (Event)

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am vorbezeichneten Event. Maßgeblich sind die auf der Buchungsseite (im sog. „Checkout“) genannten, hilfsweise die auf der oben genannten Website zu der Veranstaltung veröffentlichten Angaben zum Event in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Fassung.

2.2 Veranstalter

Der Veranstalter ist in der Kopfzeile angegeben. Der Veranstalter ist für Planung, Durchführung und inhaltliche Ausgestaltung des Events verantwortlich. Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Teilnehmer finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2.3 Änderungen der Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlichem Grund Änderungen hinsichtlich Ort, Zeit, Ablauf, Programm, Referenten, Mentoren, Jury, Sponsoren oder sonstigen Veranstaltungsbestandteilen vorzunehmen, soweit hierdurch der Gesamtcharakter des Events nicht wesentlich verändert wird und die Änderung dem Teilnehmer zuzumuten ist. Über wesentliche Änderungen wird der Veranstalter die Teilnehmer rechtzeitig in geeigneter Form informieren.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

3.1 Registrierung

3.1.1
Anmeldung und Vertragsschluss Registrierung Die Teilnahme am Event erfordert eine Teilnahmeberechtigung („Ticket“) des Veranstalters gemäß Ziffer 6.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Anmeldung und Erwerb eines Tickets online über die vom Veranstalter eingesetzte Ticketing-Plattform; diese ist über die Website des Veranstalters zu erreichen.

3.1.2
Sofern nicht anders angegeben, setzt der Veranstalter die Yatta-Plattform einschließlich des Yatta Checkout als digitale Ticketing-Plattform ein; diese wird von der Yatta Solutions GmbH, Kassel (Deutschland) (im Folgenden „Yatta”) selbständig und eigenverantwortlich betrieben. Die Nutzung der Yatta-Plattform für den Erwerb und den Zugang zu Tickets ist für den Teilnehmer selbst kostenfrei.

3.1.3
Soweit für die Buchung oder die Nutzung eines Tickets ein Account erforderlich ist, hat der Teilnehmer die im Registrierungsprozess abgefragten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten und während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.

3.2 Zustandekommen des Teilnahmevertrags

3.2.1
Zustandekommen des Teilnahmevertrags Mit Abschluss des Bestellvorgangs für ein Ticket gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages mit dem Veranstalter gemäß dieser Teilnahmebedingungen ab.

3.2.2
Der Teilnahmevertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter das Angebot annimmt. Die Annahme kann insbesondere durch ausdrückliche Bestätigung, Freischaltung, Bereitstellung oder Übersendung des Tickets erfolgen.

3.3 Vertragsbeziehung

Der Teilnahmevertrag über das Event kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande. Die Ticketing-Plattform wird lediglich als technische Infrastruktur für Registrierung, Ticketing, Kommunikation und gegebenenfalls Zahlungsabwicklung eingesetzt. Rechte und Pflichten aus dem Teilnahmevertrag bestehen ausschließlich zwischen Teilnehmer und Veranstalter.

3.4 Ausstellung von Tickets, Zugangsberechtigung

3.4.1
Nach Abschluss des Teilnahmevertrags stellt der Veranstalter dem Teilnehmer das Ticket aus. Sofern nicht anders angegeben, wird das Ticket dem Teilnehmer in elektronischer Form bereitgestellt, insbesondere per Email, Download oder innerhalb des Accounts auf der Ticketing-Plattform.
3.4.2
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die bereitgestellten Angaben auf dem Ticket auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und erkennbare Fehler dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.

3.4.3
Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer zur Veranstaltung zuzulassen, ohne ein Ticket auszustellen; in dem Fall gilt die Rechnung im Zweifel als Nachweis der Zugangs- und Teilnahmeberechtigung.

3.4.1
Nach Abschluss des Teilnahmevertrags stellt der Veranstalter dem Teilnehmer das Ticket aus. Sofern nicht anders angegeben, wird das Ticket dem Teilnehmer in elektronischer Form bereitgestellt, insbesondere per Email, Download oder innerhalb des Accounts auf der Ticketing-Plattform.
3.4.2
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die bereitgestellten Angaben auf dem Ticket auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und erkennbare Fehler dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.

3.4.3
Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer zur Veranstaltung zuzulassen, ohne ein Ticket auszustellen; in dem Fall gilt die Rechnung im Zweifel als Nachweis der Zugangs- und Teilnahmeberechtigung.

4. Ticketpreise und Zahlungsbedingungen

4.1 Ticketpreis

4.1.1
Es gilt der bei der Buchung ausgewiesene Ticketpreis. Sofern nicht anders angegeben, versteht sich der Ticketpreis insbesondere gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) (Business-to-Consumer / B2C) einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern der Teilnehmer kein Verbraucher, sondern beispielsweise Unternehmer (§ 14 BGB) ist, ist der Veranstalter berechtigt den Ticketpreis netto auszuweisen; in dem Fall versteht sich der Ticketpreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.1.2
Sofern auf der Buchungsseite nicht anderes angegeben, beträgt der Ticketpreis für das Event 20,00 EUR pro Teilnehmer.

4.2 Zahlungsabwicklung

4.2.1
Der Ticketpreis ist, sofern nicht anders angegeben, mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt mit den angebotenen Zahlungsmethoden der Ticketing-Plattform. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass das von ihm gewählte Zahlungsmittel gültig ist und eine ausreichende Deckung bzw. ein ausreichender Verfügungsrahmen besteht. Ohne Zustimmung des Veranstalters ist der Teilnehmer nicht zur Rückbuchung der Zahlung berechtigt.

4.2.2
Bei nicht erfolgter, verspäteter, unvollständiger oder sonst nicht ordnungsgemäßer Zahlung, ist der Veranstalter ohne Angabe von Gründen berechtigt, den Erwerb des Tickets zu verweigern, vom Teilnahmevertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder den Erwerb des Tickets entsprechend zu stornieren, sowie bereits ausgestellte Tickets entsprechend zu entwerten und damit für den Gebrauch unbrauchbar zu machen. Die Erklärung(en) gemäß Satz 1 können per Email oder per Hinweis durch die Ticketing-Plattform oder durch sonstige geeignete Erklärung des Veranstalters an den Teilnehmer erfolgen. Die Sätze 1 und 2 gelten für die Zulassung des Teilnehmers zur Veranstaltung ohne Ticketausstellung entsprechend; in dem Fall wird dem Teilnehmer die Zulassung verweigert oder die Zulassung wird widerrufen.

4.3 Rechnungsstellung

Sofern nicht anders angegeben, werden Rechnungen des Veranstalters in elektronischer Form erstellt und über die eingesetzte Ticketing-Plattform bereitgestellt. Der Teilnehmer stimmt der elektronischen Übermittlung von Rechnungen zu, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

4.4 Fehlgeschlagene Zahlung und Zahlungsverzug

4.4.1
Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die zur Bezahlung eingesetzten Zahlungsmittel (z.B. Bankkonto) eine ausreichende Deckung vorweisen bzw. – im Falle von Kreditkarten o.ä. – über ein ausreichendes Verfügungslimit zur Bezahlung verfügen. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die Bezahlung eines ordnungsgemäß zustande gekommenen Teilnahmevertrages ohne rechtlichen Grund zu verweigern oder ohne Einverständnis des Veranstalters einseitig (z.B. durch Rückbuchung oder Rücklastschrift, gemeinsam „Chargeback“) rückabzuwickeln.

4.4.2
Der Teilnehmer haftet gegenüber dem Veranstalter sowie ggf. aus separater Vereinbarung dem Betreiber elektronischen Ticketing-Plattform für die Folgen, insbesondere für die Kosten unberechtigter Chargebacks. Schlägt die Zahlung fehl oder wird eine bereits erfolgte Belastung ohne Rechtsgrund zurückgebucht, ist der Veranstalter berechtigt, die Buchung zurückzuweisen, den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten sowie das Ticket zu sperren oder zu entwerten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Veranstalters bleiben unberührt.

5. Wiederrufsrecht und Stornierung

5.1 Kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB)

Verbrauchern steht bei Verträgen über Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, kein gesetzliches Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Unabhängig davon besteht für Unternehmer  (§ 14 BGB) oder sonstige Teilnehmer, die keine Verbraucher sind (§ 13 BGB) kein gesetzliches Widerrufsrecht.

5.2 Stornierung durch den Teilnehmer

5.2.1
Der Teilnehmer kann das Ticket kostenfrei stornieren, wenn und soweit der Veranstalter das Event absagt, es in unzumutbarer Weise verschiebt oder dem Teilnehmer aus sonstigen Gründen ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht zusteht.

5.2.2
Sofern (z.B. auf der Buchungsseite) nicht anders angegeben, ist eine kostenfreie Stornierung durch den Teilnehmer darüber hinaus nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters in Textform zulässig. Andernfalls bleibt der Teilnehmer zur Entrichtung des Ticketpreises verpflichtet und die Erstattung des Ticketpreises ist insoweit ausgeschlossen.

5.2.3
Die Stornierung durch den Teilnehmer hat in Textform (z.B. per Email) zu erfolgen.

6. Teilnahmeberechtigung

6.1 Teilnahmeberechtigung

6.1.1
Mit dem Ticket erwirbt der Teilnehmer das Recht zur Teilnahme am Event gemäß diesen Teilnahmebedingungen. Sofern nicht anders angegeben, ist nur die im Ticket bezeichnete bzw. registrierte Person zur Teilnahme am Event berechtigt („Personalisierung“). Sofern keine Personalisierung gemäß Ziffer 6.2 vorliegt, ist dies im Zweifel der Käufer des Tickets.

6.1.2
Der Teilnehmer muss zur Teilnahme die etwaig kommunizierten fachlichen, organisatorischen oder sonstigen Teilnahmevoraussetzungen (vgl. Ziffer 0 ff.) erfüllen.

6.2 Personalisierung von Tickets, Übertragbarkeit

6.2.1
Der Veranstalter ist berechtigt, Tickets zu personalisieren und die Angabe personenbezogener Daten zu verlangen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Events, zur Zugangskontrolle, aus Sicherheitsgründen oder zur Missbrauchsvermeidung erforderlich ist.

6.2.2
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind personalisierte Tickets an den Account gebunden und nicht übertragbar.

6.2.3
Jede Übertragung bedarf im Übrigen der Zustimmung des Veranstalters. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung des Veranstalters gelten diese Teilnahmebedingungen auch für die Übertragung selbst sowie für die übertragenen Tickets; der vorherige Teilnehmer oder Käufer der Tickets („Übertragende“) hat den neuen Teilnehmer („Übernehmenden“) entsprechend zu verpflichten.

6.2.4
Andernfalls ist die Übertragung unwirksam und berechtigt den Übernehmenden nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich weitere Rechte und Ansprüche vor.

6.3 Einlasskontrolle

6.3.1
Sofern nicht anders angegeben, ist die Teilnahme am Event nur gegen Vorlage eines ordnungsgemäß ausgestellten Tickets gestattet. Der Veranstalter ist berechtigt, das Ticket auf angemessene Art und Weise zu überprüfen und vom Teilnehmer einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.

6.3.2
Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, beim Einlass sowie während des Events das Ticket, einen Identitätsnachweis, Altersnachweise oder die Einwilligungen von Sorgeberechtigten zu verlangen. Wird ein entsprechender Nachweis nicht erbracht, kann der Einlass oder die weitere Teilnahme verweigert werden.

7. Leistungsumfang

7.1 Veranstaltungsleistungen

7.1.1
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung. Soweit nicht anders angegeben, umfasst das Event die Bereitstellung der vorgesehenen Veranstaltungsinfrastruktur sowie die im Programm angekündigten Leistungen, etwa Mentoring, Jury, Pitches, Workshops oder Rahmenprogramm.

7.1.2
Ein bestimmter Erfolg, insbesondere ein Preisgewinn, die Erreichung eines Lernerfolgs oder ein bestimmtes Networking-Ergebnis, ist nicht geschuldet. Etwaige Juryentscheidungen, Auswahlentscheidungen und Bewertungsmaßstäbe des Veranstalters oder der von ihm eingesetzten Jury liegen in deren freiem Ermessen; sie sind – soweit rechtlich zulässig – endgültig und nicht anfechtbar.

7.2 Programmänderungen

Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlichem Grund Programmteile zu ändern, zu verschieben, zu kürzen oder entfallen zu lassen, sofern dies für den Teilnehmer zumutbar ist. Im Übrigen gilt Ziffer 2.3.

8. Teilnahmebedingungen und Verhaltensregeln

8.1 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

8.1.1
Die Teilnahme setzt ein gültiges Ticket sowie die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen, etwaiger Hausordnungen des Veranstaltungsorts und berechtigter organisatorischer Vorgaben des Veranstalters einschließlich seines Verhaltenskodex („Code of Conduct“) voraus. Der Teilnehmer hat selbst sicherzustellen, dass er gesundheitlich und fachlich in der Lage ist, an dem Event teilzunehmen. Soweit für einzelne Programmpunkte weitere Voraussetzungen gelten, werden diese vom Veranstalter bekanntgegeben.

8.1.2
Sofern nicht anders angegeben muss jeder Teilnehmer voll geschäftsfähig sein. Minderjährige dürfen nur teilnehmen, wenn und soweit der Veranstalter dies gestattet und ggf. die erforderliche Einwilligung der Sorgeberechtigten vorliegt. Der Veranstalter ist berechtigt, Altersnachweise sowie Nachweise der Einwilligung von Sorgeberechtigten zu verlangen.

8.2 Allgemeine Verhaltenspflichten

8.2.1
Der Teilnehmer hat sich gegenüber anderen Teilnehmern, Referenten, Mentoren, Sponsoren, Mitarbeitern des Veranstalters und sonstigen Beteiligten respektvoll, rücksichtsvoll und rechtmäßig zu verhalten. Diskriminierendes, belästigendes, beleidigendes, gewaltverherrlichendes, gefährdendes oder sonst rechtswidriges Verhalten ist untersagt.

8.2.2
Im Übrigen gelten etwaige, besondere Verhaltenspflichten der Hausordnung sowie des Code of Conduct, des Hausrechts und sonstiger organisatorischer Vorgaben des Veranstalters gemäß Ziffer 8.1.1 Satz 1 und diesen Teilnahmebedingungen.

8.3 Sicherheit, Brandschutz und Unfallverhütung

Der Teilnehmer hat die geltenden Sicherheits-, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie sonstige Hinweise des Veranstalters und des Veranstaltungsorts einzuhalten. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände oder Stoffe ist untersagt, soweit der Veranstalter dies nicht ausdrücklich gestattet.

8.4 Hausrecht des Veranstalters

Der Veranstalter übt während des Events das Hausrecht aus oder lässt dieses durch Beauftragte oder den Betreiber des Veranstaltungsorts ausüben. Den Anweisungen des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen, des Sicherheitspersonals sowie des Veranstaltungsorts ist Folge zu leisten.

8.5 Ausschluss von Teilnehmern

8.5.1
Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, gegen Sicherheitsvorgaben, gegen die Hausordnung, den Code of Conduct oder sonstige organisatorische Vorgaben oder wesentliche Störungen des Veranstaltungsablaufs ist der Veranstalter berechtigt, Teilnehmer zeitweise oder dauerhaft von der Teilnahme auszuschließen und des Veranstaltungsorts zu verweisen. In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, der Ausschluss wurde vom Veranstalter zu vertreten oder war offensichtlich unbegründet.

8.5.2
Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters oder sonstiger Geschädigter bleiben hiervon unberührt.

9. Nutzung eigener Geräte und Materialien

9.1 Nutzung eigener Hardware und Software

9.1.1
Soweit der Veranstalter nichts anderes vorgibt, bringt der Teilnehmer eigene Hardware (Geräte), Software, Datenträger, Zugänge und sonstige Arbeitsmittel (gemeinsam „Arbeitsmittel“) auf eigene Kosten und Verantwortung mit und nutzt diese auf eigene Verantwortung.

9.1.2
Der Teilnehmer wird mit Arbeitsmitteln Dritter, insbesondere anderer Teilnehmer, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten lassen.

9.2 Verantwortung für eigene Arbeitsmittel

Der Teilnehmer ist für die Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Datensicherung und Rechtskonformität seiner Geräte und Materialien selbst verantwortlich. Der Veranstalter schuldet weder Kompatibilität mit den vom Teilnehmer eingesetzten Systemen noch eine bestimmte Netz-, Strom- oder IT-Verfügbarkeit, sofern dies nicht ausdrücklich zugesagt wurde.

9.3 Einhaltung von Lizenzbedingungen

9.3.1
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Nutzung eigener oder fremder Software, Daten, Inhalte, APIs, Modelle, Bibliotheken, Open-Source-Komponenten und sonstiger Materialien sämtliche anwendbaren Lizenz-, Nutzungs- und Rechtsvorgaben einzuhalten.

9.3.2
Soweit Sponsoren, Partner, Teilnehmer oder sonstige Dritte Software, Schnittstellen, Datensätze, Hardware oder sonstige Materialien bereitstellen, erfolgt deren Nutzung ausschließlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Der Veranstalter übernimmt insoweit keine Gewähr für Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Rechtefreiheit.

10. Arbeitsergebnisse und geistiges Eigentum

10.1 Rechte der Teilnehmer

Vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarungen verbleiben die Rechte an den vom Teilnehmer vor, während oder nach dem Event geschaffenen Arbeitsergebnissen grundsätzlich beim jeweiligen Rechteinhaber. Durch die Teilnahme am Event findet keine Übertragung von Urheber-, Leistungsschutz-, Patent-, Design-, Kennzeichen- oder sonstigen Schutzrechten auf den Veranstalter statt.

10.2 Teamprojekte

Soweit Arbeitsergebnisse gemeinschaftlich in Teams erstellt werden, sind die Teammitglieder selbst dafür verantwortlich, ihre internen Rechtsverhältnisse, insbesondere hinsichtlich der Nutzung, Verwertung, Veröffentlichung und Rechtezuordnung, untereinander zu klären. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Prüfung, Beratung oder Haftung.

10.3 Nutzungsrechte für Präsentationen

10.3.1
Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter an Präsentationen, Pitches, Projektbeschreibungen, Demo-Videos, Screenshots und vergleichbaren zur Vorstellung des Projekts bestimmten Inhalten ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies erforderlich ist, um das Event durchzuführen, die Beiträge zu dokumentieren und hierüber zu berichten.

10.3.2
Quellcode, technische Schutzrechte sowie nicht öffentlich präsentierte vertrauliche Inhalte sind von der Rechteeinräumung gemäß der vorstehenden Ziffer nicht erfasst, wenn der Teilnehmer diese nicht zur Nutzung freigibt.

10.4 Nutzung zu Dokumentations- und Marketingzwecken

10.4.1
Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das Recht ein, den Namen des Projekts, allgemein beschreibende Projektinformationen sowie die im Rahmen des Events öffentlich präsentierten Inhalte für Dokumentations-, Berichterstattungs- und Marketingzwecke des Events zu nutzen, insbesondere auf Websites, in Social Media-Beiträgen, Pressemitteilungen und Veranstaltungsrückblicken.

10.4.2
Soweit Sponsoren eingebunden sind, dürfen öffentlich präsentierte Inhalte auch im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Event und die Sponsorentätigkeit wiedergegeben werden. Sofern nicht anders angegeben, gilt Ziffer 10.4.1 zu Gunsten der Sponsoren entsprechend.

11. Foto-, Video- und Medienaufnahmen

11.1 Aufnahmen während der Veranstaltung

11.1.1
Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen (gemeinsam „Aufnahmen“) anzufertigen oder durch Dritte anfertigen zu lassen und diese für eigene Marketingzwecke (Website, Social Media, Presse) zu verwenden sowie, soweit angemessen oder erforderlich und rechtlich zulässig, seinen Kooperationspartnern und Sponsoren zur Berichterstattung über das Event zur Verfügung zu stellen.

11.1.2
Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit der Anfertigung und Nutzung solcher Aufnahmen im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen einverstanden, soweit hierfür keine gesonderte Einwilligung erforderlich ist.

11.2 Nutzung für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit

Der Veranstalter darf die während des Events angefertigten Aufnahmen für die Dokumentation des Events sowie für die eigene Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung des Events verwenden, insbesondere auf Websites, in sozialen Netzwerken, in Printmedien, in Presseberichten und in sonstigen Kommunikationskanälen des Veranstalters.

11.3 Einwilligung der Teilnehmer

Soweit für bestimmte Verarbeitungen oder Nutzungen eine besondere Einwilligung des Teilnehmers erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Im Übrigen erfolgt die Verarbeitung von Aufnahmen nach Maßgabe der anwendbaren datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Vorschriften.

12. Datenschutz

12.1 Pflicht zur Wahrung des Datenschutzes durch Teilnehmer

Personenbezogene Daten anderer Personen dürfen durch den Teilnehmer nur verarbeitet, gespeichert, veröffentlicht oder sonst genutzt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder eine wirksame Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.

12.2 Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und soweit dies zur Registrierung, Vertragsdurchführung, Zahlungsabwicklung, Teilnehmerkommunikation, Zugangskontrolle, Sicherheit, Veranstaltungsdurchführung, Nachbereitung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Hierzu kann der Veranstalter auch die von ihm eingesetzte Ticketing-Plattform sowie weitere sorgfältig ausgewählte Dienstleister einsetzen.

12.3 Datenschutzerklärung des Veranstalters

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Empfängern, Speicherdauern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters und – soweit einschlägig – den Datenschutzinformationen der eingesetzten Ticketing-Plattform in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

13. Gewährleistung, Haftung und höhere Gewalt

13.1 Gewährleistung

13.1.1
Der Veranstalter erbringt die Veranstaltungsleistungen mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Der Veranstalter ist berechtigt, das Event sowie die Teilnahmebedingungen aus sachlichem Grund zu ändern, zu verschieben oder abzusagen, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung oder Ausfall wesentlicher Mitwirkender, Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsorts, Sicherheitsbedenken oder sonstigen Umständen, die die Durchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

13.1.2
Im Fall wesentlicher Leistungsänderungen, einer Verschiebung auf einen für den Teilnehmer unzumutbaren Termin oder einer Absage gelten die nachfolgenden Regelungen zur Erstattung von Ticketpreisen.

13.2 Erstattung von Ticketpreisen

13.2.1
Wird das Event vom Veranstalter abgesagt, erhält der Teilnehmer bereits gezahlte Ticketpreise zurück, soweit kein Ersatztermin angeboten wird, der für den Teilnehmer zumutbar ist oder vom Teilnehmer akzeptiert wird.

13.2.2
Bei einer wesentlichen Leistungsänderung oder unzumutbaren Verschiebung kann der Teilnehmer innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits gezahlte Ticketpreise erstattet.

13.2.3
Weitergehende Ansprüche auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Arbeitsausfall- oder sonstigen Folgekosten bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 13.3.

13.3 Haftung

13.3.1
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.3.2
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

13.3.3
Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Soweit rechtlich zulässig, haftet der Veranstalter insbesondere nicht für Schäden oder Verluste, einschließlich Datenverlusten, Rechtsverletzungen oder technische Störungen außerhalb seines Verantwortungsbereichs; dies gilt insbesondere für Leistungen Dritter oder für Pflichtverletzungen, Schäden oder Rechtsverletzungen anderer Teilnehmer, soweit diese nicht vom Veranstalter zu vertreten sind.

13.4 Höhere Gewalt

13.4.1
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, Strom- oder Infrastrukturausfälle oder sonstige vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände, die die Durchführung des Events wesentlich erschweren, gefährden oder unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter, das Event ganz oder teilweise zu verschieben, anzupassen oder abzusagen.

13.4.2
Im Fall höherer Gewalt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche des Teilnehmers – vorbehaltlich Ziffer 13.3 – ausgeschlossen.

14. Änderungen und Ergänzungen

14.1.1
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen (z.B. zur Anpassung an rechtliche oder technische Entwicklungen) vorzunehmen. Der Teilnehmer stimmt zu, dass der Veranstalter Änderungen oder Ergänzungen auch ohne seine ausdrückliche Zustimmung nach billigem Ermessen vornehmen kann. Die Zustimmung ist insbesondere nicht erforderlich, wenn und soweit

(a) die Änderungen oder Ergänzungen die Beziehung zwischen Veranstalter und Teilnehmer nicht so beeinflussen, dass sich dadurch das vertragliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zu Gunsten des Veranstalters und dadurch zum wesentlichen Nachteil des Teilnehmers verschiebt;

(b) die Änderungen oder Ergänzungen aufgrund gesetzlicher Änderungen oder behördlicher Vorgaben erforderlich sind; oder

(c) die Änderungen oder Ergänzungen durch rechtliche oder technische Änderungen erforderlich sind; oder

(d) die Sicherheitsanforderungen oder sonstigen Rahmenbedingungen einschließlich des Veranstaltungsformats und der Größe der Veranstaltung sich nachträglich geändert haben und die Änderungen oder Ergänzungen erforderlich sind, um den geänderten Rahmenbedingungen der Veranstaltung unter Abwägung aller Interessen einschließlich derer des Teilnehmers selbst ausreichend Rechnung zu tragen.

14.1.2
Änderungen und Ergänzungen der AGB werden dem Teilnehmer, soweit nicht anders angegeben, in elektronischer Form (z.B. per Email oder durch Hinweis der Ticketing-Plattform), soweit erforderlich, mit angemessener Frist vor dem geplanten Inkrafttreten, mitgeteilt. Soweit erforderlich und möglich, weist der Veranstalter hierin auch auf etwaige Folgen für die Teilnahme hin.

14.1.3
In den Fällen der Ziffer 14.1.1 Satz 2 und 3 kann der Teilnehmer den Änderungen und Ergänzungen binnen einer angemessenen, vom Veranstalter mitgeteilten Frist, spätestens innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang ihrer Mitteilung in Textform (z.B. mittels Email oder ggf. Hinweis der Ticketing-Plattform), widersprechen. Andernfalls gelten die Änderungen und Ergänzungen als angenommen.

14.1.4
Im Falle eines Widerspruchs des Teilnehmers ist der Veranstalter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit angemessener Frist zu kündigen, sofern eine Fortsetzung des Vertrags unter den bisherigen Bedingungen nicht möglich oder unzumutbar ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

15. Schlussbestimmungen

15.1.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

15.1.2
Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Teilnahmevertrag der Sitz des Veranstalters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.

15.1.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

ImpressumDatenschutz
Made with ♥️ in Kassel by Alex